
Nach einem spektakulären Millionen-Coup bei einem Luxus-Juwelier an der Düsseldorfer Königsallee ("Kö") ist ein 55-Jähriger zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann wegen besonders schweren bandenmäßigen Raubes schuldig. Die Täter hatten vor fünf Jahren Millionenbeute gemacht. Zwei von ihnen, darunter der 55-Jährige, konnten Jahre später gefasst werden.
Die Höhe der Strafe begründete das Gericht damit, dass der Mann mehrfach wegen gleicher Taten vorbestraft sei, die Beute ungewöhnlich hoch war und die überfallenen Angestellten des Juweliers noch immer zum Teil erheblich unter den Folgen des Überfalls leiden.
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im vergangenen Juli nur seine persönlichen Daten bestätigt, zu den Tatvorwürfen schwieg er. "Er wohnt bei seiner Mutter in Belgrad und ist geschieden", sagte sein Pflichtverteidiger.
3,3 Millionen Euro Beute
Bei dem Überfall hatte ein Trio am 14. Dezember 2020 über 40 Uhren und ein Armband im Gesamtwert von über 3,3 Millionen Euro erbeutet. Die Männer waren mit einem Auto in den Seiteneingang des Geschäfts gefahren.
Der Fahrer blieb im Wagen, seine Komplizen stürmten das Geschäft. Dort hatte der 55-jährige Angeklagte die Angestellten bedroht und sie mit Pfefferspray in Schach gehalten, während ein Mittäter die Auslagen plünderte. Anschließend waren die Räuber mit zuvor extra bereitgestellten Motorrollern geflüchtet.
Eine Woche nach dem Überfall hatten die serbischen Behörden die komplette Beute bei vier anderweitig verfolgten Verdächtigen sichergestellt.
Acht Jahre gefordert
Der Angeklagte war im vergangenen Jahr in der Schweiz nach einem Überfall auf eine Geldtransportfirma gefasst worden. Der mutmaßliche Komplize und damalige Fahrer des beim Überfall benutzten Autos war in Düsseldorf bereits im vergangenen Jahr zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Vom dritten Mann fehlt jede Spur.
Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, die Verteidiger hatten Freispruch beantragt. Es habe in dem Indizienprozess keine klaren Beweise für die Täterschaft ihres Mandanten gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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